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Bundeskinderschutzgesetz

Informationen zur Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen

Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 1. Januar 2012 in Kraft und erweiterte die Vorschriften im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).  In der Folge müssen Jugendverbände einige Voraussetzungen erfüllen, die von den bisherigen Präventionsmaßnahmen nicht abgedeckt waren (z.B. Trägervereinbarungen und erweiterte Führungszeugnisse).  

Die geförderten Träger der Jugendhilfe, also  auch die Jugendverbände, wurden auf Landesebene durch Trägervereinbarungen nach §8a und §72a SGB VIII verpflichtet, Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz einzuführen.

2021 wurde das SGB VIII reformiert, unter anderem die kinderschutzrelevanten Paragraphen. Infolge der gesetzlichen Änderungen hat das Land im Januar 2023 neue Trägervereinbarungen veröffentlicht, die auf unserer Homepage verlinkt sind. Die neue, aktualisierte Fassung ist hier veröffentlicht.
Sämtliche Änderungen sind auf den Unterseiten zur Übersicht fett markiert.

Hinweis zum neuen Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Der Bundesrat hat am 21. März 2025 dem "Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" zugestimmt und folgt so dem Beschluss des Bundestages vom  31. Januar 2025. Es tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft und die Verantwortung für die Entwicklung entsprechender Qualitätsmerkmale an die (Landes-)Jugendämter weitergegeben. Welche Auswirkungen die Gesetzesänderung insbesondere hinsichtlich (verpflichtender) Schutzkonzepte für die Jugendverbandsarbeit haben und wie sich dieses Gesetz auf Landesebene auf die Trägervereinbarungen auswirken wird, ist noch unklar. Wir werden über Neuigkeiten rechtzeitig informieren
Zum Gesetzentwurf geht es hier. Eine Stellungnahme des DBJR zum Gesetzentwurf ist hier verlinkt. 

Der Landesjugendring berät seine Mitglieder gern bei Fragen zur Umsetzung und Fortbildungsmöglichkeiten! Kontakt: Johanna Köhler

Der Landesjugendring hat zum Thema Kindeswohlgefährdung zwei Materialien erstellt:

  • Modul für Aus- und Fortbildung 
  • Leitfaden für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen "Irgendetwas stimmt da nicht..." - Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit. 

Beide Materialen können hier bestellt werden.