Juleica-Connect
Austausch- und Fortbildungsabende für Juleica-Teamende und Träger
Informationen zur Jugendleiter*innencard
Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Die Juleica kann beantragen, wer
Wenn Du auf der Suche nach einem Juleica-Grundkurs oder einer Fortbildung bist, findest du hier Informationen. Hier geht es direkt zum Juleica-Antrag
Detaillierte Regelungen findest du im Juleica-Erlass. Der Juleica-Erlass wurde 2024 erneuert und tritt rückwirkend zum 01.05.2024 in Kraft.
Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit / Erstattung von Verdienstausfall (2020). Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber erfolgt formlos.
Hier findet sich die Broschüre für Antragstellende und Arbeitgeber*innen, in der das gesamte Verfahren zu Verdienstausfallerstattung erklärt wird! Hier finden sich die relevanten Dokumente zum Download:
Die aktuelle Freistellungsverordnung findet sich hier.
Die Ansprechpersonen zur Bearbeitung von Anträge auf Verdienstausfallerstattung im jeweiligen Kreisgebiet finden sich hier.
Mit der Juleica gibt es einige Vorteile und Vergünstigungen. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 01.01.2019 die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Das Logo der Ehrenamtskarte befindet auf allen Juleicas die seit März 2019 gedruckt wurden. Außerdem können Juleica Inhaber*innen mit der MuseumsCard umsonst ins Museum gehen.
Jugendleiter*innen (ab 16 Jahre) können die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) übernehmen lassen, sofern die Trägerorganisation ein Mitglied der VBG ist. Bei der Anmeldung zu einem Erste-Hilfe-Kurs kann angegeben werden, dass die Kosten von der VBG übernommen werde sollen, die zur Durchführung ermächtigte Stelle (s.u.) rechnet die Kosten dann direkt mit der VBG ab. Ein entsprechendes Formular findet sich hier.
Diese Erste-Hilfe-Kurse müssen denen entsprechen, die auch betriebliche Ersthelfende absolvieren; insofern müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Durchführung durch eine ermächtigte Stelle (www.bg-qseh.de), Dauer: 9 Unterrichtseinheiten, Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001. Die Kurse müssen reine Präsenzveranstaltungen sein. Online-Angebote oder blended-learning-Formate entsprechen nicht den Vorgaben. Die Kosten hierfür werden von den VBG daher auch nicht getragen.
Die Empfehlungen zu den Juleica-Richtlinien wurden am 24.09.2024 im Hauptausschuss des Landesjugendrings beschlossen. Durch diese Empfehlungen sollen die häufigsten Fragen an die Auslegung der Richtlinien geklärt werden.
Sie können beim Landesjugendring gedruckt bestellt werden und stehen hier zum Download bereit.
Der Mindestanteil der Präsenzphase/Gruppenteil der Juleica-Grundausbildung liegt bei bei 15 Zeitstunden. Außerdem soll der Präsenz- bzw. Gruppenanteil der Juleica-Grundausbildung unbedingt den geeigneten Rahmen dafür geben, dass Referent*innen eine Einschätzung der Eignung einzelner Teilnehmer*innen bzgl. ihrer Befähigung zur Leitung von Gruppen vornehmen können.
Es sollen keine Inhalte in Grundausbildungen und Fortbildungen online durchgeführt werden, bei denen:
Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica können auch vollständig als Online-Seminare o.ä. ohne Präsenzanteil durchgeführt und anerkannt werden. Sie müssen aber in jedem Fall in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung erfolgen. Reine Selbst-Lern-Formate sind nicht möglich. Es besteht jedoch die Möglichkeit, verschiedene zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche zusammengenommen für die Verlängerung anerkannt werden. Die bisherige für die Verlängerung nötige Ausbildungsdauer bleibt bestehen (8 Zeitstunden bzw. 10 Lerneinheiten).
Weitere Fragen beantwortet die Geschäftsstelle.
Austausch- und Fortbildungsabende für Juleica-Teamende und Träger
Fragen, Antworten und Austausch rundum den neuen Juleica-Erlass
Juleica-Erlass und Erstattung von Verdienstausfall
12.02.2025, 10:00 - 14:00 Uhr
Grundlagen zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt
25.02.2025, 17:30 - 19:30 Uhr
für Teamende von Juleica-Seminaren
15.03.2025, 10:00 - 18:00 Uhr
Für alle, die sich für demokratische außerschulische Bildung einsetzen (wollen).
22.01.2025, 17:00 - 21:00 Uhr