Beteiligung und Mitbestimmung

Demokratiebildung durch Partizipation

Jugendverbände leben demokratische Prinzipien und geben Jugendlichen die Möglichkeit selbst zu entscheiden (s. auch Demokratiebildung). Junge Menschen müssen aber auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen gehört und an Entscheidungen beteiligt werden. 

Gute Jugendpolitik funktioniert ressortübergreifend und redet mit jungen Menschen statt über sie. Dies ist nur möglich, wenn sie ernst genommen und altersgerechte Formen der Mitwirkung angeboten werden. Alle politischen Entscheidungen müssen darauf überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen haben, im Land genauso wie in der Kommune.

Jugendbeteiligung in der Kommune

Die Gemeindeordnung von Schleswig-Holstein sieht Jugendbeteiligung in §47f zwingend vor:

§ 47 f Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

(2) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt hat.

Der Landesjugendring fordert dieses Recht endlich flächendeckend umzusetzen. An vielen Orten unterstützen Kreis- und Ortsjugendringe die Durchführung von Beteiligungsprojekten. Sie sind auch die richtigen Ansprechpartner, wenn eine Gemeinde ihren gesetzlichen Beteiligungsverpflichtungen nicht nachkommt.

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