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Beschluss der 97. Vollversammlung 2024
Beschluss des Hauptausschusses vom 26.06.2018
02.07.2018
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat beschlossen, Ferienbetreuung an Grundschulen und Förderzentren anzubieten. Darauf reagiert der Landesjugendring mit seiner Positionierung.
Die Jugendverbände und Kreisjugendringe in Schleswig-Holstein sind empört über den Vorstoß, Schule die Ferienzeiten gestalten lassen zu wollen. Wir sehen darin ein Verstoß gegen geltendes Recht und fordern die Landesregierung auf, gemeinsam mit uns und anderen Akteuren der Jugendarbeit tragfähige Konzepte zu entwickeln. Dabei ist zu beachten:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf freie, selbstbestimmte Zeiten, die sie für ihre Entwicklung benötigen. Das umfasst Jugendarbeit ebenso wie Zeiten des Nichtstuns, des Treffens mit Freund*innen oder individueller Beschäftigung. Eine Betreuung im formalen Bildungssystem in Vollzeit wird dem nicht gerecht. (Im Kitabereich hat man dies schon erkannt: Es gibt inzwischen Regelungen, dass Eltern unterschreiben, auch ohne Schließzeiten ihre Kinder einmal im Jahr für einen längeren Zeitraum nicht zur Kita gehen zu lassen.).
Ferien sind auch vielfach der letzte Zeitraum, zu dem Kinder und Jugendliche in Kontakt mit anderen kommen, die nicht aus demselben Bildungszusammenhang stammen. In einer neuen Gruppe, an einem neuen Ort können sie sich und andere neu erleben, insbesondere diejenigen mit Schwierigkeiten in der Schule (egal ob im Unterricht oder sozialer Natur). Gerade benachteiligte Kinder und Jugendliche profitieren von dem Austausch und der Möglichkeit, kostengünstig Angebote der Jugendarbeit wahrzunehmen.
Ferienzeiten werden als Erholungs- und Freiräume benötigt.
Der im Antrag gewählte Begriff der „Ferienbetreuung“ zeigt bereits, dass hier nicht die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen und ein Qualitätsanspruch an die inhaltliche Gestaltung der Angebote im Vordergrund stehen. Nach § 11 SGB VIII sind „Jungen Menschen […] die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ Ferienangebote und insbesondere Ferienfreizeiten mit Übernachtungen sind außerschulische Bildungsangebote mit einem besonderen Wert für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (s. Positionierung des LJR vom Mai 2017).
Jugendarbeit beruht auf dem Prinzip der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe. Sie berücksichtigt die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, indem sie auf der Basis von Werten wie Freiwilligkeit und Selbstorganisation altersgerechte Partizipation ermöglicht. Die freien Träger, die sie durchführen, verfügen über umfängliche Erfahrung bei der Gestaltung von Ferienangeboten und machen qualitativ hochwertige Angebote. Gleichzeitig ermöglicht die Vielfalt der Angebote (die man z.B. auf der Ferienbörse unter www.ferienboerse-sh.de sehen kann) Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern die Wahrnehmung ihres gesetzlich gewährten Wunsch- und Wahlrechts (§5 SGB VIII).
Eine reine „Betreuung“ von Kindern und Jugendlichen ist abzulehnen und die Qualität und Vielfalt von Angeboten sicherzustellen.
Ferienangebote sind Angebote der Jugendarbeit und damit der Jugendhilfe, nicht der formalen Bildung. Jugendhilfe „ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen“ (§3 SGB VIII) und folgt dem Subsidiaritätsprinzip (§ 4 Abs. 2 SGB VIII): „Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ Dies gilt auch für Ferienangebote. Schulträgern diese Aufgabe zu übertragen und eine Konkurrenz zum vorhandenen Angebot aufzubauen, zerstört bewährte Strukturen, die aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen und der sinkenden Förderung in den letzten Jahren bereits stark unter Druck stehen. Für die ehrenamtliche Jugend(verbands)arbeit bedeutet der niedrigschwellige Einstieg über Ferienfreizeiten auch einen wichtigen Baustein für die Nachwuchsgewinnung von Teilnehmer*innen wie ehrenamtlichen Teamer*innen. Freie Träger, die Ferienangebote machen, sind keine „Leistungserbringer“, sondern machen kontinuierlich über einzelne Ferienmaßnahmen hinaus Angebote der Jugendarbeit, bauen Netzwerke auf und fördern ehrenamtliches Engagement. Ohne Ferienfreizeiten weniger Ehrenamt, ohne Ehrenamt keine günstigen Ferienfreizeiten und keine dauerhaften Angebote der Jugendarbeit für alle! Inklusion und das langsame Hineinwachsen in Verantwortung vom Kindesalter an sind elementare Bausteine der Jugend(verbands)arbeit. Besondere schulische Ferienmaßnahmen für Grund- und Förderschüler*innen sind daher keine Option.
Dort, wo es bereits Angebote an Schulen gibt, zeigen sich in der Praxis weitere Probleme: Es erfolgt vielfach keine Abstimmung der Angebote an Schulen mit den freien Trägern, zum Teil werden die Angebote der Schulen auch nicht genutzt.
Ferienangebote sind keine Dienstleistungen, sondern Angebote der Jugendhilfe. Sie gehören nicht zum Aufgabenbereich von Schulträgern. Schule ist kein geeigneter Ort und Anbieter von Ferienangeboten. Stattdessen sollten die vorhandenen Angebote ausgebaut und ausreichend unterstützt werden. Hier fehlt es unter anderem an einer angemessenen Förderung von Ferienfreizeiten.
Weitere Vorschläge und Forderungen hat der Landesjugendring u.a. im Beschluss „Kinder und Jugendliche brauchen Ferienfreizeiten – Ferienfreizeiten brauchen Unterstützer*innen“ im Einzelnen ausgeführt .
Der Landesjugendring hat grundsätzlich Verständnis dafür, dass die Interessen von Familien mit berufstätigen Elternteilen verstärkt Beachtung finden sollen. Kinder und Jugendliche profitieren davon, wenn gleichzeitige freie Zeiten für gemeinsame Aktivitäten aller Familienmitglieder genutzt werden können und Eltern weniger Zeit für Organisation aufwenden müssen. Der vorliegende Antrag stellt jedoch kurzsichtig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf über die Interessen der Kinder und Jugendlichen.
Wir fordern den Landtag Schleswig-Holstein auf, gesetzeskonform zu handeln und Ferien als Freiräume und selbstbestimmte Zeiten für Kinder und Jugendliche zu erhalten. Die Entwicklung von Konzepten und Angeboten für Ferienzeiten muss freie Träger der Jugendarbeit maßgeblich einbeziehen.