Kreisjugendringe
Zusammenschlüsse von Jugendverbänden auf Kreisebene
In Schleswig-Holstein gibt es in allen 15 Kreisen und kreisfreien Städten einen Jugendring. Die Kreisjugendringe stellen eine*n Vertreter*in im Vorstand des Landesjugendrings, sind im Hauptausschuss und in der Vollversammlung mit Delegierten vertreten und treffen sich zweimal im Jahr zur Landesversammlung der Kreisjugendringe.