Transparenzregister

Ein Transparenzregister mit wirtschaftlich Berechtigten von Organisationen muss in den Mitgliedsstaaten geführt werden, dies betrifft auch alle Vereine. Die Daten werden seit 2021 automatisch aus dem Vereinsregister übertragen. Dabei werden allerdings einige Vorannahmen getroffen:

Es wird davon ausgegangen, dass die Vorstände von Vereinen regelmäßig als die fiktiv wirtschaftlich Berechtigten gelten. Zudem wird als Wohnsitzland und Staatsangehörigkeit des Vorstands Deutschland bzw. ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen. Wenn das für einen Verein nicht zutrifft, muss er selbst tätig werden. Weitere Infos: https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/aktuelles/transparenzregister/

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