Europa wählen ab 16 Jahren!
Beschluss der 97. Vollversammlung 2024
Beschluss der 90. Vollversammlung 2017
15.05.2017
Etwa 100 Delegierte aus den Jugendverbänden und Kreisjugendringen in Schleswig-Holstein sowie Gäste von Parteien und Verbänden waren der Einladung des Landesjugendrings zu seiner jährlichen Vollversammlung ins Haus des Sports in Kiel gefolgt und beschlossen „Jugendringe sind zu fördern“.
Jugendringe sind die demokratisch legitimierten Zusammenschlüsse, in denen Kinder und Jugendliche (über ihre Vereinszugehörigkeiten, Vertretungsgremien oder Interessengemeinschaften) organisiert und jugendpolitisch vertreten werden. Jugendringe sind für alle Belange, die Kinder und Jugendliche betreffen, zuständig. Sie vertreten die Kinder und Jugendlichen in Ort, Stadt, Kreis, Land und Bund. Damit vertreten sie den Teil der Gesellschaft, der zum großen Teil noch nicht wahlberechtigt ist.
Wer Kindern und Jugendlichen demokratische Mitwirkungserlebnisse geben will, muss die Handlungsmöglichkeiten der Jugendringe stärken. Dies gilt besonders unter den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen, zum Beispiel die stärker auftretende kommerziellen Konkurrenz zur Jugendarbeit, die aktuellen Herausforderungen durch Flucht und Migration, die Ausdehnung der Schulzeiten und dem demographischen Wandel.
Jugendringe verfolgen das Ziel, die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer angeschlossenen Mitgliedern gegenüber der Öffentlichkeit, Politik und Verwaltung zu vertreten. Sie fördern das ehrenamtliche Engagement vor Ort auf vielfältige Art und Weise und sorgen so für förderliche Rahmenbedingungen eines freiwilligen Engagement und einer vielfältigen und attraktiven Angebotsstruktur in der Jugendarbeit.
Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe, die der Gesetzgeber im SGB VIII, §11 und 12, formuliert hat: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. [...] Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse [=Jugendringe] werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.“
Jugendringe sind kompetente Ansprechpartner, bündeln und selektieren wichtige Informationen, beraten und unterstützen die in der Kinder- und Jugendarbeit Tätigen. Ein selbstbestimmtes Handeln der Jugendgruppen wird ermöglicht. Gleichzeitig stehen sie Politik und Verwaltung konstruktiv zur Seite und können auf aktuelle Entwicklungen der Kinder- und Jugendarbeit hinweisen.
Durch ihre vielfältige Mitgliedsstruktur können sie vor Ort Austausch und Vernetzungen befördern und zu gemeinsamen Aktionen anregen. Durch ihr Knowhow qualifizieren sie ehrenamtliche Strukturen, die so den aktuellen Herausforderungen aktiv begegnen können. Gleichzeitig setzen sie Impulse für eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit.
Über die beschriebenen Kerntätigkeiten hinaus können Jugendringe Aufgaben wie z.B. die Vergabe von Fördermitteln oder die Organisation von Ferienpassangeboten von öffentlichen Trägern übernehmen.
In Schleswig-Holstein bestehen starke regionale Unterschiede in der finanziellen Ausstattung der Jugendringe. Diese rühren zum großen Teil aus der Fehlannahme, dass bei finanziellem Druck, den die öffentlichen Träger verspüren, bei der außerschulischen Jugendarbeit als vermeintlich „freiwilliger“ Leistung gespart werden könne. Dies ist aber nicht der Fall. In seinem Rechtsgutachten zur Förderung der Jugendverbandsarbeit (Wiesner, Reinhart, Christian Bernzen und Melanie Kößler (2013): Jugendverbände sind zu fördern! Berlin.) stellt Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, Ministerialrat a.D. im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eindeutig fest, dass es sich bei der Förderung der Jugendarbeit um eine Pflichtaufgabe mit höchstem Verpflichtungsgrad handelt.
Zu der Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII gehört dabei nicht nur ein Recht auf Förderung, sondern auch auf eine angemessene Höhe der Förderung. Jugendverbände und Jugendringe müssen so gefördert werden, dass ihre Arbeit nachhaltig und dauerhaft ermöglicht wird: „Unzulässig ist z.B. eine Förderrichtlinie, die eine so geringe Förderung [...] vorsieht, dass damit bereits die dauerhafte Existenz der Vielfalt von Jugendgruppen und Jugendverbänden von Vorneherein unmöglich gemacht wird und so Förderung nur symbolischen Charakter hat.“ (ebd., S. 13).
Dies bedeutet in der Konsequenz, dass Jugendringe ein Anrecht darauf haben, nicht nur für einzelne Maßnahmen oder die Arbeit gefördert zu werden, die sie vom Kreis übernommen haben (Ferienpass etc.), sondern auch für die Erfüllung ihrer Kerntätigkeiten (Interessenvertretung, Unterstützung der ehrenamtlichen Jugendverbandsstrukturen im Einzugsgebiet, Vernetzung fördern, selbstbestimmtes Handeln ermöglichen etc.).
In der Praxis zeigt sich, dass sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die seit längerem Jugendarbeit als einen wichtigen Bildungsbereich begriffen und entsprechend ausgestattet haben, die finanziellen Investitionen nachweisbar positiv auswirken.
Um ihren gesellschaftlichen und jugendpolitischen Auftrag erfüllen zu können, müssen die Jugendringe personell und materiell angemessen ausgestattet sein und in ihrer Arbeit unterstützt werden. Dazu gehört:
Beschluss 90. VV Jugendringe sind zu fördern