VV2018

Jugendleiter*innenCard anerkennen und weiterentwickeln

Beschluss der 91. Vollversammlung 2018

Der Landesjugendring fordert in dem Beschluss die Landes- und Kommunalpolitik auf, die Jugendleiter_innenCard (Juleica) in Schleswig-Holstein weiterzuentwickeln. Die Juleica erhalten Jugendleiter_innen bundesweit, wenn sie sich ehrenamtlich in einer Jugendgruppe engagieren und eine einwöchige Ausbildung sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Die Juleica wurde 1999 als wirksames Instrument der Qualitätssicherung in der ehrenamtlichen Jugendarbeit eingeführt. Sie ist ein verbands- und trägerüberreifendes Identifikationsmerkmal und in ihrer bundesweiten Anerkennung als Qualifikation für Ehrenamtliche einzigartig. In Schleswig-Holstein werden jedes Jahr über 2.000 neue Juleicas beantragt und ausgestellt, insgesamt gibt es über 10.000 Juleica-Inhaber*innen. Schleswig-Holstein rangiert damit bundesweit auf Platz zwei, was die Qualifizierung mittels der Juleica bezogen auf die Einwohner*innenzahl betrifft. Die überwiegende Mehrzahl der Antragsteller*innen ist unter zwanzig Jahren alt.

In der Juleica-Ausbildung erarbeiten sich Jugendleiter*innen aktuelle und grundlegende Kenntnisse in pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Themenfeldern. Die Ausbildung und die Tätigkeit als Jugendleiter*in leisten einen entscheidenden Beitrag zur Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen. Gleichzeitig fördern sie junge Menschen im Ehrenamt und ihre Bereitschaft, Verantwortung in Leitungsfunktionen zu übernehmen. Vor dem Hintergrund der gestiegenen und aufgrund von gesellschaftlichen Entwicklungen und rechtlichen Erfordernissen weiterhin steigenden Anforderungen an Jugendleiter*innen kommt der Juleica eine immer wichtigere Bedeutung zu.  

Die Juleica hat sich in den letzten 20 Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Um sie auch weiterhin als Merkmal einer qualitativ hochwertigen Jugendleiter*innen-Ausbildung abzusichern, muss die Juleica noch mehr Anerkennung finden und weiterentwickelt werden. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe ist dabei ein entscheidendes Merkmal.

Die Jugendverbände und Jugendringe fordern von der Landespolitik

  • die Verdienstausfallerstattung nach der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit (Freistellungsverordnung) langfristig abzusichern, auch bei einer steigenden Zahl von Antragsteller*innen
  • die Freistellungsverordnung kurzfristig zu überarbeiten, dabei Erleichterungen für Ehrenamtliche z.B. bei den Fristen für die Beantragung von Verdienstausfall zu berücksichtigen und endlich auch Selbständigen gleichberechtigt Verdienstausfall zu gewähren durch eine pauschale oder am Einkommensteuerbescheid orientierte Erstattung. Eine vergleichbare Freistellungsmöglichkeit von Schüler*innen muss ins Schulgesetz aufgenommen werden.
  • die Landeszentralstelle für die Juleica und deren ausreichende finanzielle Ausstattung sicherzustellen. Seit 2017 hat der Landesjugendring die Funktion aus dem Sozialministerium übernommen. Zu den Tätigkeiten gehören u.a. die Freischaltung von Anträgen, die Beratung von Antragsteller*innen und freien und öffentlichen Trägern, die mit dem Juleica-Online-System arbeiten, die Weiterentwicklung der Juleica, die landesweite Koordination der Ausbildungen und die Fortbildung von Multiplikator*innen. Die bereitgestellten Mittel reichen dabei nicht vollständig zur Finanzierung der Personalkosten aus, Sachkosten werden gar nicht bereitgestellt. Der Landesjugendring benötigt für die sachgerechte Wahrnehmung der Aufgabe mittelfristig 16.000 € mehr im Jahr.
  • die Fortführung der Rolle Schleswig-Holsteins als eine der treibenden Kräfte bei der bundesweiten Weiterentwicklung der Juleica. Es bedarf der Zusammenarbeit aller Bundesländer, um das inzwischen zehn Jahre alte Online-System zu einem für junge Menschen attraktiven, auch mobil verfügbaren Auftritt umzugestalten (s. Beschluss des Deutschen Bundesjugendrings: „JA zur bundesweiten Weiterentwicklung der Juleica bis 2019“). Schleswig-Holstein hat hier aufgrund der hohen Bedeutung des Ehrenamts für das Land und der besonders hohen Zahl von Engagierten eine besondere Verantwortung.
  • die finanzielle Unterstützung von Pilotprojekten für eine inhaltliche Weiterentwicklung der Juleica-Ausbildung mit dem Ziel, neue Zielgruppen als Jugendleiter*innen anzusprechen (z.B. interkulturelle/inklusive Juleicas).

Die Jugendverbände und Jugendringe fordern außerdem von den Partner_*nnen auf kommunaler Ebene

  • die ausreichende Förderung für Juleica-Ausbildungen sicher zu stellen und die Anbieter*innen von Kursen mit ausreichend Personal- und Sachmitteln auszustatten. Grundausbildungskurse benötigen aktuell etwa 25€ Zuschuss pro Tag/Teilnehmer*in, damit sie inhaltlich qualitativ hochwertig und mit akzeptablen Teilnehmer*innengebühren stattfinden können. Einige einwöchige Kurse kosten für die Teilnehmer*innen bereits jetzt 150€ – hinzu kommen die Kosten, für die der Träger der Ausbildung selbst aufkommt. Damit steht die Jugendleiter*innen-Ausbildung nicht mehr allen jungen Menschen gleichberechtigt offen, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Diversität in der Jugendarbeit leisten kann. Jugendarbeit, durchgeführt von qualifizierten Jugendleiter*innen, stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge und für die zukünftige Attraktivität von Kommunen dar. Neben einer ausreichenden Bezuschussung der Ausbildungen in den landesweiten Jugendverbänden bedarf es zusätzlicher Mittel in Höhe von 10.000 € für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein, die ausschließlich in Juleica-Ausbildungen fließen. Auch die eintägigen Juleica-Weiterbildungen müssen so gefördert werden, dass die Teilnehmer*innenbeträge nicht zu hoch werden (Zuschuss von mindestens 15€ pro Teilnehmer*in).
  • Modelle zu entwickeln, um aktive Juleica-Inhaber*innen zu fördern, wie es sie in einigen Kreisen bereits gibt
  • dem Auftrag der öffentlichen Träger gerecht zu werden, das Juleica-System und die Beantragung von Verdienstausfall ehrenamtsfreundlich zu gestalten. Eine zeitnahe Bearbeitung, die Absicherung einer Vertretung im Fall einer Abwesenheit und eine respektvolle, jugendgerechte Ansprache im Umgang mit Antragsteller*innen und freien Trägern stellen im Alltag manchmal eine Herausforderung dar.

 Inhaltlich verantwortlich sind die jeweiligen Träger der Juleica-Ausbildung. Dies können anerkannte Träger der (freien) Jugendhilfe oder kommunale Träger der Jugendarbeit sein. Jugendverbände und Jugendringe sind dabei der größte Teil der Anbieter*innen.

Wir fordern alle Anbieter*Innen von Juleica-Ausbildungen in Schleswig-Holstein auf

  •  die Juleica als zentrales Instrument der außerschulischen Jugendarbeit mit zugrundeliegenden Prinzipien wie Freiwilligkeit und Partizipation zu bewahren und ihre Qualität zu erhalten
  • Ausbildungsinhalte kontinuierlich zu prüfen, die Teamer*innen fortzubilden und sich mit anderen Anbieter*innen auszutauschen
  • sich an die Mindestanforderungen für den zeitlichen Umfang der Juleica-Ausbildungen zu halten. In Schleswig-Holstein hat man sich nach Einführung einer bundesweiten Regelung geeinigt, den vorher geltenden Mindestumfang von 50 Schulungseinheiten beizubehalten und damit über die bundesweiten Mindestanforderungen hinauszugehen
  • darauf zu achten, dass nicht allein der erfolgreich durchlaufene Juleica-Kurs in Kombination mit Erster Hilfe zur Juleica berechtigt, sondern erst das Engagement als Jugendleiter*in.

Beschluss als PDF

Weitere News