
Rechtsanspruch auf Kinder- und Jugendbeteiligung in Schleswig-Holstein endlich umsetzen
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
Verantwortung für geflüchtete Kinder und Jugendliche übernehmen – weltweit und hier in Schleswig-Holstein
Die Jugendverbände und -ringe in Schleswig-Holstein wollen die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen in Schleswig-Holstein in den nächsten zehn Jahren mitgestalten.