Der LJRSH stellt sich vor
für neue Referent*innen, Vorstände und Verantwortliche in den Jugendverbänden/-ringen
27.01.2026, 16:00 - 18:00 Uhr
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
28.05.2016
Zwei Jahrzehnte nach Einführung des § 47f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ in die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung hat sich die Kultur und das Bemühen der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort in den Gemeinden und Städten nur punktuell verbessert.
Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich trotz der „Muss“-Bestimmung im § 47f der Gemeindeordnung nicht flächendeckend in den Kommunen Schleswig-Holsteins etabliert. Sie ist vielmehr abhängig von einzelnen Akteuren. Die dauerhafte Missachtung des § 47f GO sowie des § 4 JuFöG ist nicht mehr hinzunehmen.
für neue Referent*innen, Vorstände und Verantwortliche in den Jugendverbänden/-ringen
27.01.2026, 16:00 - 18:00 Uhr
nur für von den Verbänden entsandte Mitglieder des Landesjugendrings!
17.03.2026, 17:00 - 19:00 Uhr
für die Jugendaktionskonferenz (JAK) 2026