Stellenausschreibung Geschäftsführung
beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. ab sofort in Vollzeit
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
28.05.2016
Zwei Jahrzehnte nach Einführung des § 47f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ in die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung hat sich die Kultur und das Bemühen der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort in den Gemeinden und Städten nur punktuell verbessert.
Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich trotz der „Muss“-Bestimmung im § 47f der Gemeindeordnung nicht flächendeckend in den Kommunen Schleswig-Holsteins etabliert. Sie ist vielmehr abhängig von einzelnen Akteuren. Die dauerhafte Missachtung des § 47f GO sowie des § 4 JuFöG ist nicht mehr hinzunehmen.
beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. ab sofort in Vollzeit
Vernetzung und Austausch für internationale Jugendarbeit im Landesjugendring Schleswig-Holstein
18.12.2024, 18:00 - 20:00 Uhr
für Ansprechpersonen aus Jugendverbänden und Kreisjugendringen
04.11.2025, 18:00 - 20:30 Uhr