Öffentliche Fördermittel

Jugendverbände sind zu fördern!

Landesförderung

Das Land Schleswig-Holstein fördert die Arbeit der auf Landesebene anerkannten Jugendverbände auf Grundlage der Verbandsrichtlinie. Außerdem gibt es Richtlinien für die institutionelle Förderung überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe. Bitte seht hierzu auch die Neufassung der Richtlinie für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe.

Ferienfreizeiten können über das Ferienwerk des Landes bezuschusst werden, die über die Kreisjugendämter bzw. Kreisjugendringe verteilt werden.

Informationen zur Förderung der internationalen Jugendarbeit sind beim Sozialministerium zu finden.

Jugendleiter*innen können sich außerdem für bestimmte Maßnahmen von ihren Arbeiteber_innen freistellen lassen, die dafür den Verdienstausfall erstattet bekommen. Weitere Informationen unter Juleica.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Beteiligungsprojekte für Kinder- und Jugendliche.

Darüber hinaus regelt seit August 2023 eine neue Richtlinie die Investitionen in den Jugendstättenbau.  Die Richtlinie zur energetischen Optimierung (EFRE) gilt seit Ende Juli 2023.

Des weiteren gibt es das Bauprogramm Jugendhilfe Bund. Das bundesweite Bauprogramm hat als Voraussetzung den Nachweis bundesweiter Bedeutung durch über 50% Teilnehmende aus mindestens fünf Bundesländern (inkl. dem Standort der Einrichtung) in den letzten 3 Jahren (oder internationale Teilnehmende). Die Beantragung erfolgt über das Jugendministerium in Schleswig-Holstein.

Der Offene Kanal Schleswig-Holstein  vergibt Fördermittel zur Medienkompetenzvermittlung. Darüberhinaus fördert die E-Sport-Förderrichtlinie u.a. Informationsveranstaltungen sowie Aus- und Fortbildungen zum eSport bzw. Gaming in Verbindung mit der Erlangung von Medienkompetenz.

Das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein fördert sowohl durch die beiden Landesprogramme zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung und zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös-motiviertem Extremismus als auch durch Bundesmittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterschiedliche Projekte und Vorhaben.

Richtlinie zur Förderung allgemeiner sozialer Maßnahmen wohlfahrtsverbandsunabhängiger Träger

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kulturprojekten

Fonds für Barrierefreiheit

BUNDESFÖRDERUNG

Kultur macht Stark wird bis 2027 fortgesetzt. Seit Dezember 2017 ist es möglich, Anträge bei den Programmpartnern zu stellen. Bei der LKJ ist eine Servicestelle für Schleswig-Holstein angesiedelt, die zu Fragen rund um das Bundesprogramm berät.

Kommunale Förderung

Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten in den Städten und Kreisen erteilen z.B. die Kreisjugendringe. In der Regel bezuschussen Gemeinden sowie Kreise Freizeit- sowie Bildungsmaßnahmen mit einer Pauschale pro Tag/Teilnehmer*in.

Die Förderung von Jugendverbänden wird von einigen Kommunen immer noch als "freiwillige Leistung" bezeichnet. Dies ist nicht richtig, denn das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht die öffentliche Förderung von Jugendverbandsarbeit als Pflichtaufgabe vor. Dies wurde in einem Rechtsgutachten klargestellt. Jeder anerkannte Jugendverband hat also Anspruch auf öffentliche Förderung durch seine Kommune. Der Deutsche Bundesjugendring hat dazu eine Arbeitshilfe erstellt.

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