Kreis·jugend·ringe
Die Kreis·jugend·ringe nennt man kurz auch KJR.
Es gibt sie in allen 15 Kreisen und
kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein.
Jeder KJR darf für sich einen Vertreter bestimmen.
Der Vertreter ist im Vorstand vom LJRSH.
Die KJR sind außerdem im Haupt·ausschuss.
Und sie machen bei der Vollversammlung mit.
2-mal im Jahr gibt es eine Landes·versammlung.
Hier treffen sich alle Kreis·jugend·ringe.
Das sind die Kreis·jugend·ringe: