Der Landtag des Landes Schleswig-Holstein hat am 22. Januar Änderungen des Weiterbildungsgesetzes beschlossen.

Am 30. März wurden die Änderungen im Gesetz- und Verordnungsblatt des Innenministeriums veröffentlicht. Das Gesetz umfasst nun neben anderen Änderungen „gleichrangig die Bereiche der allgemeinen, der politischen, der kulturellen und der beruflichen Weiterbildung sowie die Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement.“

Mit der Erweiterung auf ehrenamtliches Engagement besteht nun die Möglichkeit sich für Weiterbildungsmaßnahmen freistellen zu lassen, die das ehrenamtliche Engagement betreffen. Dies schließt eine Lücke für ehrenamtlich in der Jugendarbeit Aktive, die keine Jugendleiter_innen sind (z.B. Vorstände und Übungsleiter_innen). Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Jugendleiter_innen mit Juleica können sich weiterhin bei Zahlung von Verdienstausfall an 12 Tagen im Jahr freistellen lassen (weitere Informationen auf juleica.de sowie beim Landesjugendring).

Jede_r Angestellte in SH hat ein Recht auf Freistellung von der Arbeit an fünf Tagen im Jahr, wenn er an einer anerkannten Veranstaltung für Bildungsurlaub teilnehmen will. Träger, die Maßnahmen als Bildungsurlaub anerkennen lassen wollen, reichen einen Antrag bei der Investitionsbank ein. Die Anerkennung kostet eine Bearbeitungsgebühr (zur Zeit 69€).

 Alle Informationen zum Bildungsurlaub findet man auf den Internetseiten des Landes (Gesetzestext wurde noch nicht aktualisiert).

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