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Die Juleica gilt in Schleswig-Holstein zukünftig auch als Ehrenamtskarte
05.12.2018
Anlässlich des internationalen Tags des Ehrenamtes kündigen Sozialministerium, Landesjugendring Schleswig-Holstein und das Ehrenamtsnetzwerk Schleswig-Holstein an, dass Inhaber_innen der bundesweiten Jugendleiter_innencard (Juleica) in Zukunft in den Genuss erweiterter Vergünstigungen kommen.
Dank einer Initiative des Landesjugendringes, bei dem seit 2017 die Landeszentralstelle Juleica angesiedelt ist, gelten für Juleica-Inhaber_innen in Schleswig-Holstein automatisch auch die Angebote der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein. Bisher war es erforderlich die Ehrenamtskarte extra zu beantragen. Dies wird dank einer vom Ehrenamtnetzwerk Schleswig-Holstein und dem Landesjugendring gemeinsam gefundenen Lösung nun überflüssig. So wird das Logo der Ehrenamtskarte ab dem 01.01.2019 auch auf der Juleica zu finden sein.
Anlässlich der Vorstellung des neuen Angebots erklärte Sozialminister Dr. Heiner Garg: „Juleica und Ehrenamtskarte sind zwei Arten, mit denen wir Menschen danken, die sich ehrenamtlich engagieren. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, beide Angebote noch unbürokratischer zugänglich zu machen.“ Der Minister unterstrich die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements als wichtiger Baustein für gesellschaftlichen Zusammenhalt im Norden. Rund 43 Prozent der Menschen in Schleswig-Holstein engagierten sich ehrenamtlich. „Als Landesregierung fördern wir die Juleica und die Ehrenamtskarte, um diese Menschen zu unterstützen“, so Garg.
Die Juleica ist das wichtigste Qualifizierungsinstrument in der ehrenamtlichen Jugendarbeit. Sie ist seit 2009 bundesweit gültig und dient als Engagement- und Kompetenznachweis gegenüber Eltern, Trägern und Behörden. Jedes Jahr werden allein in Schleswig-Holstein ca. 2.000 Juleicas beantragt.
Voraussetzung für den Erhalt der Juleica ist neben dem Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit und eines Erste-Hilfe-Kurses der Juleica-Grundkurs. Die Ausbildung umfasst mindestens 40 Zeitstunden und vermittelt grundlegen Fähigkeiten zur Leitung von Jugendgruppen. Dazu gehören Kenntnisse in Pädagogik, Recht, Organisation und Kinderschutz. Alle drei Jahre müssen Inhaber_innen und Inhaber der Juleica sich fortbilden, um weiterhin eine Juleica zu erhalten.
Die Ehrenamtskarte wird durch das EhrenamtNetzwerk Schleswig-Holstein mit Unterstützung des Sozialministeriums und den Sparkassen in Schleswig-Holstein herausgegeben.Die Ehrenamtskarte ist ein „Dankeschön“ an alle Menschen, die sich engagieren – freiwillig und unentgeltlich.
Inhaberinnen und Inhaber der Juleica, deren Karte das Logo noch nicht aufweist, erhalten durch Vorlage einer Kopie ihrer Juleica beim Ehrenamtnetzwerk eine Ehrenamtskarte. Weitere Informationen zur Juleica hier.
Einen Überblick über Ermäßigungen, Bildungsangebote, Verlosungen und sonstige Leistungen der Ehrenamtskarte hier.
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