An vielen Stellen gibt es Möglichkeiten Gelder für Projekte der Jugendarbeit zu beantragen. Informationen zur Finanzierung der Jugendarbeit findet ihr außerdem auf unserer Homepage.

Fördermöglichkeiten auf Landesebene:


Starthilfezuschüsse Stiftung Mitarbeit - bis 26. Februar 2024 (nächste Antragsfristen am 24. Juni und 7. Oktober 2024)
Einmalige Zuschüsse für Sachmittel in Höhe von 500 Euro für kleinere lokale Organisationen mit geringen eigenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie an neue Initiativen und junge Vereine, die in den Bereichen Soziales, Politik, Kultur, Umwelt und Bildung (jenseits von Schule) tätig sind. mehr lesen

 
Deutsch-Dänischer Bürgerprojektefonds - bis 26. Februar 2024
Das Programm hat zum Ziel, Begegnungen und Aktivitäten zwischen Bürgerinnen und Bürgern im Programmgebiet zu ermöglichen, so dass diese ein größeres Verständnis für Kultur, Sprache, Traditionen und Gesellschaft des Nachbarlandes bekommen. So kann zum Beispiel die Entwicklung und Erprobung von neuen Kulturangeboten bezuschusst werden, ebenso wie Aktivitäten, die nachbarsprachliche und interkulturelle Kompetenzen fördern. Der Pool kann Projekte mit bis zu 100.000 Euro unterstützen, mindestens 10 Prozent Kofinanzierung sind erforderlich. Anträge unter 25.000 Euro können laufend eingereicht werden. mehr lesen


Los-Sparen der Sparkasse Südholstein - bis 3. März 2024
20.000 Euro für 20 Projekte in der Region, 1.000 Euro pro Projekt. Gemeinnützige und mildtätige Institutionen und Vereine aus dem Geschäftsgebiet (Kreise Pinneberg und Segeberg, Stadt Neumünster) können sich um eine Förderung langlebiger bzw. investiver Anschaffungsgegenstände bewerben. Freunde, Fans und Vereinsmitglieder stimmen über die Gewinner ab. mehr lesen

 

Fördergelder für Medienkompetenz - bis Ende März 2024
Die Landesregierung stellt 150.000 Euro für Medienkompetenzprojekte von Vereinen, Schulen und Verbänden in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Mit bis zu 15.000 Euro gefördert werden pädagogisch qualifizierte Projekte, die helfen, in der digitalen Welt Medienkompetenz zu erlangen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, private Schulträger sowie als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des privaten Rechts. mehr lesen

 

Regionalbudget AktivRegionen 2024
In vielen AktivRegionen laufen im Januar, Februar und März die Antragsfristen für die Regionalbudgets aus. Unterstützt werden Projekte mit einer Gesamtinvestition bis 20.000 Euro mit einer Förderquote von 80 Prozent. Pro teilnehmender Aktivregion stehen 200.000 Euro zur Verfügung. Die Projekte müssen bis zum Herbst abgeschlossen sein und im Einklang mit den jeweiligen integrierten Entwicklungsstrategien stehen. Häufig handelt es sich um kleine Bauprojekte oder Investitionen im Außenbereich.

Mittelholstein bis 14. Februar 2024 mehr lesen
Schlei-Ostsee bis 16. Februar 2024 mehr lesen
Holsteins Herz bis 20. Februar 2024 mehr lesen
Mitte des Nordens bis 23. Februar 2024 mehr lesen
Pinneberger Marsch+Geest bis 29. Februar 2024 mehr lesen  
Steinburg bis 29. Februar 2024 mehr lesen
Holsteiner Auenland bis 29. Februar 2024 mehr lesen
Alsterland bis 29. Februar 2024 mehr lesen
Eckernförder Bucht bis 29. Februar 2024 mehr lesen
Eider- und Kanalregion Rendsburg bis 29. Februar 2024 mehr lesen
Sieker Land Sachsenwald bis 1. März und 1. Juni 2024 mehr lesen
Eider-Treene-Sorge bis 15. März 2024 mehr lesen
Südliches Nordfriesland bis 15. März 2024 mehr lesen
Innere Lübecker Bucht bis 31. März 2024 mehr lesen
Wagrien-Fehmarn bis 1. April 2024 mehr lesen
Ostseeküste bis 15. April 2024 mehr lesen

 

laufend
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken (Mikroförderprogramm)
Organisationen und ihre Vorhaben werden mit bis zu 2.500 Euro dabei unterstützt, ihre Strukturen zu stärken, Nachwuchs zu gewinnen und die Ausübung bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts zu erleichtern. mehr lesen

 

Fördermöglichkeiten auf Landesebene:


Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt: transform_D - bis 21. März 2024
Das Programm unterstützt Engagierte bei der aktiven Gestaltung von Veränderungsprozessen (digitaler Wandel, ökologische Transformation, Herausforderungen im gesellschaftlichen Zusammenhalt). Gefördert werden neue Projekte sowie Erweiterungen bewährter Projekte gemeinnütziger Einrichtungen mit 20.000 bis 100.000 Euro. mehr lesen

 

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bis 2027 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren, die bestimmten Risikolagen (sozial, finanziell, bildungsbezogen) zuzuordnen sind. Das Spektrum der förderfähigen Projekte ist enorm und umfasst die gesamte Bandbreite der kulturellen Bildung: Von der Alltagskultur über digitale Medien und Musik bis hin zu Theater und Zirkus. Durchgeführt werden die Projekte von „Bündnissen für Bildung“ – Zusammenschlüsse von drei verschiedenen Partnern vor Ort, die über unterschiedliche Kompetenzen verfügen (Formel für die Bündnisbildung = Kulturpartner + Zielgruppenpartner + x). 

Informationen zur aktuellen Förderphase „Kultur macht stark“ (2023 bis 2027):

Bei allen Fragen rund um das Bundesförderprogramm dient Ihnen die Servicestelle „Kultur macht stark“ Schleswig-Holstein als Anlaufstelle: Kristin König erreichen Sie telefonisch unter 0152 263 267 35 oder per Mail unter koenig@lkj-sh.de.

 

 

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