Juleica-Austausch freie Träger und Landeszentralstelle
Fragen, Antworten und Austausch rundum den neuen Juleica-Erlass
Keine direkten Folgen für die Jugendarbeit
25.02.2020
Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung keine Impflicht und daher kein Handlungsbedarf. Etwas anders kann gelten, wenn Jugendverbände z.B. Angebote in der Ganztagsschule machen.
Weitere Informationen hat der Bayerische Jugendring zusammengetragen (PDF).
Fragen, Antworten und Austausch rundum den neuen Juleica-Erlass
beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. ab sofort in Vollzeit
Vernetzung und Austausch für internationale Jugendarbeit im Landesjugendring Schleswig-Holstein
18.12.2024, 18:00 - 20:00 Uhr