Juleica-Austausch freie Träger und Landeszentralstelle
Fragen, Antworten und Austausch rundum den neuen Juleica-Erlass
Alle Informationen auf einen Blick
13.01.2022
Die neue Broschüre mit den wichtigsten Informationen zu Juleica und Verdienstausfallerstattung ist da. Hier findet sich alles, was gebraucht wird, wenn ein Antrag auf Verdienstausfallerstattung gestellt werden soll. Auch für Arbeitgeber*innen sind alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage im Jahr und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Damit wird ehrenamtliche Arbeit konkret und zielführend unterstützt. Alle Informationen, die für eine Beantragung der Erstattung gebraucht werden, finden sich in der neuen Broschüre "Informationen zur Jugendleiter*innencard (Juleica) und zur Verdienstausfallerstattung in Schleswig-Holstein". Auch Arbeitgeber*innen finden hier alle Informationen zur Juleica und zur Verdienstausfallerstattung.
Die Broschüre steht auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.
Hier könnt ihr die Broschüre unter Faltblätter in gedruckter Form bestellen, es fallen lediglich Portkokosten an.
Die Finanzierung der Broschüre erfolgte durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Fragen, Antworten und Austausch rundum den neuen Juleica-Erlass
beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V. ab sofort in Vollzeit
Vernetzung und Austausch für internationale Jugendarbeit im Landesjugendring Schleswig-Holstein
18.12.2024, 18:00 - 20:00 Uhr