21.12.2020
Der Bundesrat hat am 18. Dezember das Jahressteuergesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine Vielzahl neuer Regelungen.
Unter anderem eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge:
- Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 auf 840 Euro erhöht,
- die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis (ohne Spendenquittung) möglich ist, wird auf 300 Euro angehoben,
- das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk
Pressemitteilung