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Juleica & Verdienstausfall

Informationen zur Jugendleiter*innencard

  1. Allgemeines
  2. Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall
  3. Vergünstigungen
  4. Kostenübernhame für Erste-Hilfe-Kurse
  5. Empfehlungen zu den Juleica-Richtlinien
  6. Juleica und Corona

1. Allgemeines

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. 

Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

Die Juleica kann beantragen, wer

  • mindestens 16 Jahre alt ist
  • erfolgreich an einem Juleica-Grundkurs teilgenommen hat
  • einen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert hat und
  • bei einem freien oder kommunalen Träger der Jugendarbeit tätig ist.

Wenn Du auf der Suche nach einem Juleica-Grundkurs oder einer Fortbildung bist, findest du hier Informationen.

Hier geht es direkt zum Juleica-Antrag

(Detaillierte Regelungen findest du im Juleica-Erlass.)

2. Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall 

Wer ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig ist und eine gültige Juleica besitzt, hat Anspruch auf Freistellung für bis zu 12 Tage und kann beim Land die Erstattung des Verdienstausfalls beantragen. Die detaillierten Bestimmungen stehen im Merkblatt zur Freistellung für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit / Erstattung von Verdienstausfall (2020).

Der Antrag auf Freistellung beim Arbeitgeber erfolgt formlos. 

Hier findet sich die Broschüre für Antragstellende und Arbeitgeber*innen, in der das gesamte Verfahren zu Verdienstausfallerstattung erklärt wird!

Hier finden sie die relevanten Dokumente zum Download:

  • Ausfüll-Hilfe für einen Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall (EVA)
  • Den Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall inklusive Verdienstausfallbescheinigung als PDF-Datei.
  • Der Nachweis zur Selbständigkeit für selbständige Antragsteller*innen als PDF-Datei.

 Seit dem 11. Juni 2021 ist eine neue Freistellungsverordung in Kraft getreten! Die wesentlichen Änderungen zur alten Verordnung sind:

  • Verdienstausfallerstattung kann ab sofort auch von Selbsständigen beantragt werden [§ 2 (3)]
  • Es gibt eine Übergangsregelung (bis 13.08.2022) für Personen, die ihre Juleica-Grundausbildung pandemiebedingt noch nicht abschließen konnten [§ 1 (2) Ziff. 3]
  • Der Antrag soll 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, nach Ablauf der Frist kann der Antrag in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden
  • Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen müssen spätestens 6 Wochen nach Ende der Maßnahme eingereicht sein (später nur in begründeten Ausnahmefällen)
  • Freistellung wird nur für Maßnahmen mit „überwiegend schleswig-holsteinischen Teilnehmer*innen" gewährt.

Die aktuelle Freistellungsverordnung findet sich hier.

Die Ansprechpersonen zur Bearbeitung von Anträge auf Verdienstausfallerstattung im jeweiligen Kreisgebiet finden sie hier.

3. Vergünstigungen

Mit der Juleica gibt es einige Vorteile und Vergünstigungen. In Schleswig-Holstein gilt ab dem 01.01.2019 die Juleica gleichzeitig als Ehrenamtskarte. Das Logo der Ehrenamtskarte befindet auf allen Juleicas die seit März 2019 gedruckt wurden. Außerdem können Juleica Inhaber*innen mit der MuseumsCard umsonst ins Museum gehen.

4. Kostenübername für Erste-Hilfe-Kurse

Jugendleiter*innen (ab 16 Jahre) können die Kosten für einen Erste-Hilfe-Kurs von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) übernehmen lassen, sofern die Trägerorganisation ein Mitglied der VBG ist. Bei der Anmeldung zu einem Erste-Hilfe-Kurs kann angegeben werden, dass die Kosten von  der VBG übernommen werde sollen, die zur Durchführung ermächtigte Stelle (s.u.) rechnet die Kosten dann direkt mit der VBG ab. Ein entsprechendes Formular findet sich hier.

Diese Erste-Hilfe-Kurse müssen denen entsprechen, die auch betriebliche Ersthelfende absolvieren; insofern müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Durchführung durch eine ermächtigte Stelle (www.bg-qseh.de), Dauer: 9 Unterrichtseinheiten, Inhalte: Vorgegebenen Themenkatalog nach DGUV Grundsatz 304-001. Die Kurse müssen reine Präsenzveranstaltungen sein. Online-Angebote oder blended-learning-Formate entsprechen nicht den Vorgaben. Die Kosten hierfür werden von den VBG daher auch nicht getragen.

5. Empfehlungen zur den Juleica-Richtlinien (seit 20.02.2020 Juleica-Erlass)

Die Empfehlungen zu den Juleica-Richtlinien wurden bei der 85. Vollversammlung am 21.04.2012 und am 15.09.2015 im Hauptausschuss des Landesjugendrings beschlossen. Durch diese Empfehlungen sollen die häufigsten Fragen an die Auslegung der Richtlinien geklärt werden. 

Sie können beim Landesjugendring gedruckt bestellt werden und stehen hier zum Download bereit.

6. Juleica und Corona

Aufgrund der Schwierigkeiten, während der Corona-Pandemie Fortbildungen zu besuchen, wurden Juleicas die 2020 ungültig geworden wären, bis zum 31.12.2020 verlängert. Karten, die Ihre Gültigkeit bis zum 30.06.2021 verloren hätten wurden auch nochmals um sechs Monate verlängert.  Seit dem 01.07.2021 gibt es keine automatischen Verlängerungen mehr.

Regelungen für Online-Seminare in Schleswig-Holstein

Der Mindestanteil der Präsenzphase/Gruppenteil der Juleica-Grundausbildung liegt bei 50% der Mindestanforderungen für das Ausbildungsvolumen laut den schleswig-holsteinischen Empfehlungen zur Juleica-Richtlinie, also bei 20 Zeitstunden (bzw. 25 Lerneinheiten à 45 Minuten). Außerdem soll der Präsenz- bzw. Gruppenanteil der Juleica-Grundausbildung unbedingt den geeigneten Rahmen dafür geben, dass Referent*innen eine Einschätzung der Eignung einzelner Teilnehmer*innen bzgl. ihrer Befähigung zur Leitung von Gruppen vornehmen können.

Es sollen keine Inhalte in Grundausbildungen und Fortbildungen online durchgeführt werden, bei denen:

  • die Initiierung und Begleitung von Gruppenprozessen auf unmittelbarer Interaktion beruht (z.B. entsprechende Inhalte der Spiel-, Erlebnis- und Gruppenpädagogik),
  • besonderen Schutzräume für Teilnehmende erforderlich sind (z.B. entsprechende Inhalte des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung, der Sozialisation und Sexualpädagogik),
  • die ein hohes Maß an prozessorientierter Anleitung durch Referent*innen erfordern (z.B. entsprechende Inhalte der Methoden der Jugendarbeit, aus den psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen).

Fortbildungen zur Verlängerung der Juleica können auch vollständig als Online-Seminare o.ä. ohne Präsenzanteil durchgeführt und anerkannt werden. Dabei ist es möglich, verschiedene zeitlich voneinander getrennte Module zu absolvieren, welche zusammengenommen für die Verlängerung anerkannt werden. Die bisherige für die Verlängerung nötige Ausbildungsdauer bleibt bestehen (7,5 Zeitstunden bzw. 10 Lerneinheiten).

 Weitere Fragen beantwortet Wulf Dallmeyer.

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