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Wer an den Jugendverbänden spart, bedroht die Zukunft der "Bürgergesellschaft"

Pressemitteilung vom 16. Nov 2000, Jens Peter Jensen

Wer spart, zumal in den öffentlichen Haushalten betreibt Zukunftssicherung, indem er nachfolgende Generationen von weiteren Belastungen freihält, die durch eine zunehmende Staatsverschuldung drohen. Diese Auffassung wird von jungen Menschen und ihren Interessenvertretungen voll geteilt.

Aber es darf nicht die Grundstrukturen der Jugendarbeit treffen und es muss eine Gerechtigkeit in der Lastenverteilung erkennbar sein.

Das Land Schleswig-Holstein spart in seinem Landeshaushalt von rund 14 Mrd. DM 70 Mio. DM bei den Förderprogrammen ein. Das sind 0,5% des Gesamthaushalts.

Dieser Sparwille ist allgemein in der Landespolitik anerkannt worden. Der Blick auf konkrete Bereiche wie etwa auf den Einzelplan "Kinder, Jugend und Familie" offenbart jedoch deutliche Ungleichgewichte.

Wenn nämlich von den Gesamtausgaben 2001 dieses Einzelplans von rund 154 Mio. die großen Positionen für Erstattungen der Kreise für Jugendhilfeleistungen von 85 Mio. DM und Unterhaltsvorschuss von 42. Mio. DM und die Leistungen für unbegleitete minderjährige Asylbewerber

4,9 Mio. DM abgezogen werden, verbleiben lediglich 22,1 Mio. DM. Aus diesem Bereich des Einzelplans sollen 2,86 Mio. DM an Einsparungen vorgenommen werden.

Wer nachrechnet stellt sehr schnell fest, dass bezogen auf diese Summe eine Einsparungsquote von 12,9 % erbracht werden soll.

Besonders krass sind Kürzungen im Bereich von Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung von 300.000 DM auf 200.000 DM, was einer Einsparquote von 33,3% entspricht, ähnlich krass soll eingespart werden bei den Mädchentreffs, die von 295.000 DM auf 195.000 DM herabgesetzt werden sollen.

Letztere sollen nach dem Plan des Finanzministeriums im Jahr 2002 nur noch 100.000 DM erhalten und ab 2003 überhaupt nicht mehr gefördert werden.

Die insgesamt stärkste Kürzung neben der Abwicklung von Modellprojekten wie dem Kinderschutzzentrum Westküste oder dem Wegfall der Förderung für die Mädchenzufluchtstätte Lotta, gibt es im Jugendstättenbau, wo von 1,47 Mio. DM im Jahr 2000 die Förderung auf 500.000 DM im Jahr 2001 und auf 0 DM im Jahr 2002 heruntergefahren werden soll.

Hier handelt es sich sogar um Investitionsmittel, die in der Regel die dreifache Investitionssumme nach sich ziehen und die unbedingt benötigt werden, um Modernisierungen in Jugendherbergen herbeizuführen.

Wer sich die Kürzungen im Bereich des Einzelplans "Kinder, Jugend und Familie" genau ansieht, kann an einigen Punkten sehr schnell zu der Erkenntnis kommen, dass etwa Mädchentreffs nach der Systematik der Zuständigkeit nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte sind.

Die aber sehen sich nicht in der Lage, im Jahr 2001 in die Förderung einzutreten. Zu verlangen ist aber, dass das Land dort, wo es seine Zuständigkeit anders als in den letzten beiden Legislaturperioden nicht mehr sieht, dafür sorgt, dass eine Ersatzförderung durch die Kreise sichergestellt wird.

Hier sind Land und Kreise gleichermaßen in der Pflicht, niemand darf sich über die mangelnde Integration junger Menschen in unserer Gesellschaft beschweren, wenn für präventive Jugendarbeit seit Jahren immer weniger finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Während zum Beispiel die Ausgaben für Erstattungen von Jugendhilfeleistungen an die Kreise und kreisfreien Städte seit Einführung des Jugendförderungsgesetzes 1992 um etwa das Zweieinhalbfache auf fast 85 Mio. im Jahr 2001 gestiegen sind, dümpeln die Förderansätze für die Jugendverbände fast auf dem gleichen Niveau wie 1992. Auch in den Kreisen sieht es oft nicht besser aus.

Jugendarbeit droht abgekoppelt zu werden von der allgemeinen Entwicklung. Das heißt überhaupt nicht, dass sich Jugendverbände mit ihren ehrenamtlichen Strukturen in Schleswig-Holstein Steigerungen an Förderung und Kosten wie die übrige Jugendhilfe wünschen, wohl aber ein klares Bekenntnis der Landesregierung zu ihrem Bestand und damit auch keine Festschreibung der Förderansätze von 2000 bis zum Ende der Legislaturperiode.

Der einzige Lichtblick im Landeshaushalt 2001 ist das klar erkennbare Ziel, die Erstattung für freigestellte ehrenamtliche Jugendleiter bedarfsgerecht weiterzufördern.

Wenn die Landesregierung glaubt, in der Jugendarbeit noch weiter sparen zu müssen, dann soll sie überlegen, ob sie nicht in Zukunft auf die Förderung öffentlicher Träger verzichten will, genauso wie auf die Umsetzung bestimmter Programme, für deren Umsetzung nicht unwesentlich Personal aus der Verwaltung eingesetzt werden muss.

Was nützt schließlich die beste Demokratiekampagne des Jugendministeriums, wenn die freien Träger, die auch nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Vorrang in der Förderung haben sollen, sich bald auf Grund ihrer finanziellen Situation nicht mehr in der Lage sehen, ihren selbstgestellten Aufgaben nachzukommen.

Umfragen unter den Verbänden in bezug auf die Nutzung bestimmter Fördermittel ergaben schon jetzt, dass einige Verbände sich aus bestimmten Bereichen zurückgezogen haben. Diese Tendenz könnte sich fortsetzen.

Das kann als Schwäche, als Versagen ausgelegt werden. Es kann aber auch ein schleichender Beginn eines Investitionsstreiks sein. Ein Rückzug den einige Pfadfinder bestimmt schon angetreten haben..

Wenn die neuen ehrgeizigen Projekte etwa zur Verbesserung sozialer Infrastruktur im Rahmen eines Projekts wie soziale Stadt, die über neue Förderprogramme von Bund und Ländern aufgelegt werden, nur noch von den flexiblen Projektträgern im Jargon gelegentlich auch Abzocker genannt – genutzt werden, dann verpasst die Bürgergesellschaft ihren Anschluss nach unten. Sie verliert ihre Breite und fällt weg als zentrale Stütze demokratischer Legitimation.

Die Alternative kann nur heißen, den einzelnen Ehrenamtlichen in seiner Arbeit zu stärken – bürgerschaftliches Engagement durch Anerkennung der Gesellschaft zu fördern und zu unterstützen. Das muss der Schwerpunkt richtig verstandener Jugendförderung sein, nicht die eigenständige Umsetzung eines tollen Projekts oder eines Qualitätsmanagementkurses nach dem anderen.

Wer einem mittleren Landesverband wie es in Schleswig-Holstein üblich ist, eine institutionelle Förderung von 20.000 DM jährlich zu kommen lässt, braucht nicht über einen Leistungsvertrag nachzudenken, der sollte die Verbände vernünftig beraten, anregen und fördern.

Ein pragmatischer Ausweg aus dem aktuellen Haushaltsdilemma in Schleswig-Holstein kann nur sein, die Fördermittel für außerschulische Jugendbildung mindestens wieder auf 300.000 DM, mittelfristig auf 500.000 DM zu setzen, für die Mädchenzentren die Absicherung der Förderung von 295.000 DM zu erreichen oder die örtlichen Träger (die Kreise und kreisfreien Städte) dazu zu bewegen, die Förderung zu übernehmen.

Der Jugendstättenbau kann vielleicht kurzfristig bei einzelnen Projekten durch andere Fördermittel entlastet werden, wie z. B. aus dem Westküstentopf, grundsätzlich muss diese Landesaufgabe aber erhalten werden. Damit Jugendstätten in Schleswig-Holstein nicht nur weiterhin ein wichtiger Faktor für die Erhaltung von Arbeitsplätzen im ländlichen Bereich bleiben, sondern Schleswig-Holstein auch attraktiv bleibt als Ferienland für junge Menschen.

Außerdem macht es auch keinen Sinn, wenn auf der einen Seite landwirtschaftliche Betriebe bei der Umstellung auf Heuhotels gefördert werden und vorhandenen Jugendeinrichtungen die Förderung entzogen wird. Deshalb muss unbedingt verhindert werden, dass der Jugendstättenbau im Jahr 2001 auf 500.000 DM und im Jahr 2002 sogar auf 0 DM gesetzt wird.


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