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Stellungnahme des Landesjugendrings zur Änderung des Artikels 6 a, Landesverfassung und zum Paragraphen 47 f Gemeindeordnung
Pressemitteilung vom 16. Nov 2010, timBeteiligung ist zum Schlüsselwort in der modernen Bürgergesellschaft geworden.
Das gilt auch für die Kinder- und Jugendpolitik. Erst die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Fragen ermöglich die Umsetzung ihrer Rechte „auf gewaltfreie Erziehung, auf Bildung, auf soziale Sicherheit und auf die Förderung ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten“, wie sie im Gesetzentwurf von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und SSW zur Änderung des Artikels 6 a der Landesverfassung vom 4. November 2010 in Absatz 3 festgehalten sind. Der Landesjugendring begrüßt, dass sich fünf der sechs Landtagsfraktionen auf die Änderung des Artikels 6 a der Landesverfassung einigen konnten.
Absolut kritisch sieht er allerdings die Pläne der Landesregierung im Rahmen der „Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts“ in Zukunft das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f der Gemeindeordnung deutlich aufzuweichen. Bisher ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeindeordnung verpflichtend geregelt, die Landesregierung will die Strukturen und Abläufe der Beteiligung in Zukunft aber den Kommunen selbst überlassen und die bestehende Regelung zur Disposition stellen.
Der Landesjugendring stellt fest, dass Schleswig-Holstein und Hamburg die einzigen Bundesländer sind, in denen die Beteilungsrechte junger Menschen als Mussbestimmung in der Kommunalverfassung festgeschrieben sind. Auch wenn die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen immer noch nicht überall umgesetzt sind, haben sie nach wie vor eine wichtige Signalwirkung für die Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.
In einer Zeit in der Beteilungsrechte von Bürgern geradezu zu einem Prüfstein für die demokratische Legitimation von Regierungen geworden sind, mutet der mögliche Abbau dieser Rechte wie ein Rückfall in die 1970er Jahre an, in denen langsam damit begonnen wurde, konkrete Teilhaberechte zu etablieren.
Der Landesjugendring fordert die Landesregierung dringend dazu auf, den § 47 f, Gemeindeordnung in seiner jetzigen Form zu erhalten und schlägt vor, stattdessen mehr Energie in eine verbesserte Umsetzung der Beteiligungsrechte vor Ort zu investieren, denn die Qualität einer Demokratie hängt nicht nur von der Bereitschaft ab, sich bürgerschaftlich zu engagieren, sondern auch von den rechtlichen und institutionellen Strukturen, die eine Beteiligung erst zulassen. Kinder- und Jugendbeteiligung ist deshalb so besonders wichtig, weil nach einer Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes, in der 900 ehrenamtlich aktive Bundes-, Landes- und Kommunalpolitiker befragt wurden, 83 Prozent der gesellschaftlich stark engagierten Befragten erklärten, sie hatten das bereits in ihrer Kindheit und Jugend getan.
Beteiligungsrechte sind für die Jugendverbände ein zentraler Bestandteil der Demokratie. Sie sind keine Bürokratie. Wer auch in Zukunft auf ehrenamtliches Engagement setzt, darf die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche nicht von einer Muss- auf eine Kann-Vorschrift zurückstufen.
Der Landesjugendring ist die Arbeitsgemeinschaft schleswig-holsteinischer Jugendverbände und Jugendringe. Er vertritt die Interessen von 25 Mitgliedsorganisationen und 15 Kreisjugendringen, denen zurzeit mehr als 500.000 Kinder und Jugendliche angehören. Zu den wesentlichen Aktivitäten der Jugendverbände gehören Jugendbildungs-, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. Hierfür stehen in Schleswig-Holstein rund 200 Einrichtungen mit insgesamt 25.000 Übernachtungsplätzen zur Verfügung. Die Arbeit der Jugendverbände in Schleswig-Holstein wird vor allem durch die mehr als 20.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getragen.
Redaktion:
Jens Peter Jensen
16.11.2010



