Landesjugendring
Schleswig-Holstein e.V.
Holtenauer Straße 99
24105 Kiel
Tel. 0431/800 984-0
Fax 0431/800 984-1
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info@ljrsh.de
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Haus Rothfos
Jugendbildungs- und Begegnungsstätte
Wiesengrund 20
23795 Mözen
bei Bad Segeberg
Tel. 04551/4444
Fax 04551/94667
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Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein
02. Nov 2011Stellungnahme des LJR
An den
Schleswig-Holsteinischen Landtag
Innen- und Rechtsausschuss
Frau Dörte Schönfelder
Der Landesjugendring begrüßt die Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein des Landtags und den Bericht der Landesregierung zur Initiative vom 24. Mai 2011. Ehrenamtliches Engagement junger Menschen wird durch gute Rahmenbedingungen z. B. auch ausreichend Zeit während der Schulzeit und während des Studiums am stärksten gefördert. Jüngere Forschungsergebnisse im Zusammenhang mit der Einführung von G 8 an Gymnasien haben gezeigt, dass die Verdichtung des Schulstoffs durch die Verkürzung der Gymnasialzeit zu einer Abnahme der Engagementbereitschaft unter SchülerInnen um etwa 9 % geführt hat. Unter den hochengagierten Gymnasiasten sinkt der Anteil der ehrenamtlich engagierten SchülerInnen von 52 % auf 43 % bei den G8lern. Auch die Engagementquote der GanztagsschülerInnen lag 2009 um 10 % oder ein Viertel unter der bei den HalbtagsschülerInnen. Schulreformen schlagen also weit stärker als in der Vergangenheit auf die Engagementquote in der außerschulischen Bildung durch. Gleichzeitig liegen keine Hinweise vor, dass sich das Engagement in den schulischen Bereich verlagert hat. 1 Daneben sind, wie schon in unserer Stellungnahme vom 31. März 2011 ausgeführt, hauptamtliche Strukturen und ein ausreichendes, die Persönlichkeitsbildung förderndes Aus- und Fortbildungsangebot wichtige Motive für das ehrenamtliche Engagement junger Menschen. „Für mich, für uns, für alle“ hieß eine frühere Aktion des Landesjugendrings zur Förderung des Ehrenamts in der Jugendarbeit. Dieses Motto wurde deshalb gewählt, weil die Attraktivität ehrenamtlichen Engagements immer dann höher ist, wenn die Aktiven in ihrem ehrenamtlichen Engagement Selbstwirksamkeit erfahren. Selbstwirksamkeit, Beteiligung erleben, motiviert viele junge Menschen weit stärker als öffentliche Belobigungen oder Auszeichnungen.
Damit soll nicht gegen Ehrungen, wie sie auch in vielen Vereinen und Verbänden eine große Rolle spielen, gesprochen werden, es soll vielmehr auf die Notwendigkeit des Zusammenhangs von Ehrenamt und Partizipation hingewiesen werden, die ein tragendes Die Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein und insbesondere der verdienstvolle Bericht der Landesregierung haben einen anderen Schwerpunkt. In dem Bericht geht es um die Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche aus der Perspektive von Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Das sind Fragen, die in der Regel ältere Ehrenamtliche in der Jugendarbeit interessieren, die für unsere Arbeit aber auch eine sehr wichtige Rolle spielen, denn aus dem Engagement für Jugendarbeitsangebote für die eigenen Kinder im Verein wird oft ein auf Dauer angelegtes Ehrenamt im Verein oder im Verband.
Im Bericht der Landesregierung wird richtig festgestellt, dass für privatrechtliche Einrichtungen keine staatliche Zuständigkeit besteht.
Gerade aber die Festsetzung der Übungsleiterpauschale - aktuell 2.100 Euro – und der Ehrenamtspauschale von 500 Euro spielt eine wichtige Rolle bei der Regelung von Aufwandsentschädigungen in Vereinen und Verbänden im Bereich der Jugendarbeit.
Im Bereich öffentlich gezahlter Entschädigungen für Ehrenamtliche wird alle zwei Jahre eine Anpassung vorgenommen. Entschädigungsverordnungen werden alle zwei Jahre angepasst. Der Landesjugendring würde es begrüßen, wenn das Land auf Bundesebene initiativ werden könnte, auch für die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale regelmäßige Anpassungen herbei zu führen.
Die sozialversicherungsrechtliche Bewertung von Aufwandsentschädigungen ist in den letzten Jahren, wie der Bericht der Landesregierung zu Recht hervorhebt, komplizierter geworden.
Deshalb begrüßt der Landesjugendring den Vorschlag der Landesregierung, die bayerische Gesetzesinitiative im Bundesrat zu unterstützen. Damit könnte in der der Tat das Ehrenamt in Vereinen und Verbänden von den Rahmenbedingungen her deutlich attraktiver werden. Denn Aufwandsentschädigungen von Vereinen und Verbänden bis 400 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zu stellen, würde Ehrenamtliche und Vereine und Verbände von viel Bürokratie entlasten. Die Gefahr, dass dadurch in großem Umfang Steuerausfälle zu verzeichnen sein werden, sehen wir für unseren Bereich und für die Jugendhilfe insgesamt nicht, weil nur relativ wenige Ehrenamtliche in den Genuss von Aufwandsentschädigungen kommen und auch in den Vereinen und Verbänden sehr genau geguckt wird, wer wie viel Entschädigung für was bekommt und ob das angemessen ist.
Darüber hinaus begrüßt der Landesjugendring den Vorschlag der Landesregierung die Einkommensteuerbeiträge auf hohem Niveau zu vereinheitlichen und die Regelungen des §3 Nr. 26, 26a und 26b EStG zu einer einheitlichen Befreiungsvorschrift zusammen zu fassen. Der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung sollte sich am bayerischen Vorschlag von 400 Euro orientieren.
Jens Peter Jensen
Landesjugendring Schleswig-Holstein
26. Oktober 2011



