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Förderung des Ehrenamts
Pressemitteilung vom 01. Nov 2001,Ehrenamtliches Engagement ist die tragende Säule der Jugendverbandsarbeit,
ohne die die Vielfalt und das Ausmaß an Aktivitäten, Veranstaltungen und
politischer Vertretung undenkbar wäre.
Ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden beinhaltet die freiwillige und unbezahlte Übernahme von Verantwortung für Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit und von Funktionen innerverbandlicher und jugendpolitischer Interessenvertretung. Verbandliche Jugendarbeit existiert für und durch das ehrenamtliche Engagement.
Ehrenamtliches Engagement
- ist ein wesentlicher Faktor für das Selbstverständnis heutiger und zukünftiger Jugendverbandsarbeit
- ist eine Voraussetzung für die demokratische Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen und die Vertretung ihrer Interessen
- bietet Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsentwicklung ermöglicht soziales und politisches Lernen
Zur Anerkennung des Ehrenamtes gehören nicht nur Lob und Freude an der ehrenamtlichen Arbeit, sondern auch das Schaffen finanzieller und gesellschaftlicher Rahmenbedingungen durch die politisch Verantwortlichen sowohl auf kommunaler, als auch auf landes- und bundespolitischer Ebene.
FORDERUNGEN:
VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN
- Garantie der Kontinuität, Planungssicherheit und Gestaltungsfreiheit durch die öffentliche Förderung für die Träger der Jugendarbeit.
- Jugendverbände und die außerschulische
Jugendbildung müssen weiterhin den zentralen Stellenwert in der Jugendarbeit behalten, der ihnen vom Gesetzgeber auch zugestanden wurde (§11 und §12 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes KJHG). Auf landesrechtlicher Ebene (Jugendförderungsgesetz) muss eine Mindestquote der kommunalen Mittel für die Jugendarbeit eingeführt werden (wie im Gesetz zur Ausführung des KJHG des Landes Berlin). Die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse brauchen keine themenorientierte Projektförderung, sondern eine Kombination aus institutioneller und Maßnahmen-Förderung.
Zu beachten ist, dass die Veränderung in der Ausrichtung staatlicher Förderung (Projektorientierung, Budgetierung, Leistungsverträge, Produktbeschreibungen usw.) nicht die Prinzipien der Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit sowie die Autonomie der Träger und die selbstbestimmte Freizeitgestaltung von Jugendlichen untergraben.
- Straffung und Vereinfachung der Antragsverfahren bei der Jugendförderung, mit dem Ziel, für die Verbände und Zuschussempfänger mehr Flexibilität und Spontaneität bei der Planung von Veranstaltungen zu ermöglichen.
- Einheitliche Förderpraxis, Abrechnungsverfahren und transparente Förderprogramme der Kommunen. Z. Zt. gibt es bei benachbarten Kommunen eklatante Unterschiede in der Förderpraxis.
- Pauschalisierte Kostenerstattungen/Aufwandsentschädigungen zur Erstattung anfallender Kosten, die bei der ehrenamtlicher Tätigkeit entstehen (z.B. Telefonkosten, Portokosten, Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien).
- Erstattung der Kosten für Kinderbetreuung/Sozialbetreuung während der ehrenamtlichen Tätigkeit.
- Kostenlose Aus- und Fortbildungen von JugendgruppenleiterInnen und kostenlose Qualifizierungsmaßnahmen mit entsprechenden Zertifikaten.
- Aufnahme des Themas "Ehrenamt und Gesellschaft" in den Lehrplan der 9. und 10.ten Jahrgangsstufen aller Schulen".
- Aufnahme, bzw., höhere Bedeutung der Themen: Kinder- und Jugendarbeit sowie Ehrenamtlichkeit in die Ausbildung an Fachakademien, Fachhochschulen und Universitäten.
- Die Übernahme der Kosten der Insolvenzversicherung durch das Land Schleswig-Holstein.
- Der Landesjugendring fordert die Bundesregierung auf schnellstens eine Regelung herbeizuführen, die Trägern der freien Jugendarbeit ermöglicht selbst, ohne eine „Genehmigung zur Ausübung von Gelegenheitsverkehr bzw. eine Genehmigungsurkunde für Ausflugs- und Ferienzielreisen“ Jugendfreizeitmaßnahmen durchführen zu dürfen.
- Gewährung von einkommenssteuerlichen Vergünstigungen bei Aufwendungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit (zum Beispiel ein Steuerfreibetrag von 3.600,- DM jährlich) auch für die Arbeit in Gremien. Diese Forderung ist nicht zu verwechseln mit der sogenannten Übungsleiterpauschale, die jetzt schon in Höhe von 3.600,-- DM jährlich zur Verfügung steht, die aber wie der Landesjugendring schon 1999 gefordert hat, auf 6.000,-- DM erhöht werden müsste.
- Anrechenbarkeit von ehrenamtlichen Engagement auf Rentenansprüche (vergleichbar den Pflege- und Erziehungszeiten).
- Ausreichend hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung der Ehrenamtlichen. Der Bedarf an Qualifizierung und Professionalisierung der Jugendverbandsarbeit steigt. Die Qualität der Bildungsarbeit kann ohne die Unterstützung durch hauptamtliche Fachkräfte nicht gehalten werden.
- Kreise, kreisfreie Städte und Gemeinden müssen grundsätzlich Jugendverbänden, ihren Zusammenschlüssen und Jugendgruppen gruppeneigene Jugendräume und andere Stätten der Jugendarbeit kostenlos zur Verfügung stellen.
- Die Finanzierung der Instandhaltungskosten der bestehenden Einrichtungen muss abgesichert werden. Das muss auch für Jugendfreizeitstätten und Jugendherbergen gelten.
- In Anlehnung an den Ausbau des Radwegenetzes muss der Ausbau von Jugendwanderlagerplätzen vorangetrieben werden. Städte und Gemeinden sollen Flächen zur Verfügung stellen, um die Errichtung von Jugendwanderlagerplätzen zu ermöglichen. Außerdem wird das Land gebeten, den Bau von Jugendwanderlagerplätzen im Zuge des Ausbaus des Radwegenetzes anzuregen und zu fördern.
FREISTELLUNGSMÖGLICHKEITEN ERWEITERN
- Problemlose Freistellung (unbeschränkter Rechtsanspruch z. B. analog zur Schöffenregelung) von Berufstätigen / SchülerInnen und StudentInnen. Für die Wahrnehmung von Weiterbildungsseminaren und Leitungsfunktionen bei Veranstaltungen und bei der politischen Interessenvertretungsarbeit ist die Notwendigkeit der Freistellung von Verpflichtungen in Schule, Beruf und Studium oft unumgehbar. Eine annähernde Gleichstellung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Jugendverbänden mit politischen Ehrenämtern in Gemeindeparlamenten und der Freistellungspraxis im Rahmen der geltenden Sonderurlaubsverordnung für Beamte ist anzustreben.
- Freistellung von Arbeitslosen für das Ehrenamt (Ausnahmeregelung beim Arbeitsamt).
- Inanspruchnahme des Verdienstausfalls auch für junge Selbstständige.
- JOB-Rotation: als Ausgleich für den, für das Ehrenamt freigestellten Arbeitnehmer könnte ein Arbeitsloser dem Betrieb zur Verfügung gestellt werden.
- Modelle zur zeitlich begrenzten Freistellung bzw. Beurlaubung für MitarbeiterInnen der Jugendverbände auf Kreis- und Landesebene zur Wahrnehmung ihrer vielfältigen Funktionen und Aufgaben. Denkbar wäre die Freistellung von ein bis zwei Jahren bei entsprechender Arbeitsplatzgarantie.
- Stundenweisen Freistellung für Berufstätige analog zu der Anerkennung für die Ausübung öffentlicher Ehrenämter in den Gemeindeparlamenten.
- Monatliche Freistellung von zwei Tagen für ehrenamtlich Tätige mit finanzieller Unterstützung durch die öffentliche Hand.
- Arbeitgeberanreize zur Freistellung von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen - mögliche steuerliche Entlastung der Unternehmen, die freistellen, sollten geschaffen werden.
Vorgeschlagen wird z. B. auch die Anerkennung und Ehrung von Betrieben die problemlos Freistellen durch das Land.
ANERKENNUNG DES EHRENAMTS STÄRKEN / ANREIZE FÜR EHRENAMTLICHE
- Ehrenamtliche Arbeit muss als eigene Qualifizierung für bestimmte Berufe nutzbar gemacht werden, wie z.B. eine Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit als praktische Studienzeit (Praktikum), im beruflichen Bereich als Vorpraktikum oder als verkürzte Ausbildungszeit (in Anlehnung an § 29 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz).
- Auch die Wirtschaft ist auf das Potential, das junge engagierte Menschen verkörpern, angewiesen.
Wir fordern daher die Verantwortlichen in den Personalabteilungen auf, den Eigenschaften, die als ”soziale Kompetenz” bezeichnet werden und sich unter anderem am sozialen Engagement auch in Jugendverbänden festmachen lassen, eine höhere Bedeutung bei der Auswahl ihres Nachwuchses beizumessen. Denn durch ehrenamtliches Engagement werden nicht nur Kompetenzen im Bereich sozialer Tätigkeit erworben, sondern auch umfangreiche praktische Erfahrungen, die für die Arbeitsorganisation und die Ausübung von Leitungsfunktionen genutzt werden können.
- Verlängerung der Regelstudienzeit und Gewährung der davon abhängenden BAföG-Höchstförderungsdauer, ohne die Rückzahlungssumme zu erhöhen.
- Bevorzugte Berücksichtigung bei der Vergabe von wohnortnahen Studienplätzen, wie auch Berücksichtigung von wohnortnahen Standpunkten bei Wehr-, Zivil- oder Ersatzdienst.
- Vergabe von Stipendien für Ehrenamtliche, die sich in der Jugendarbeit engagiert haben.
- Gewährung von Vergünstigungen durch die Jugendleiter/in-Card z.B.
- bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (ÖPNV, Bahnen), bei Einrichtungen des öffentlichen Lebens (Theater, Museen, Schwimmbäder, Kinos,..);
- Nutzung des VHS-Angebotes zu ermäßigten Gebühren
- kostenlose Nutzung bzw. gebührenfreier Entleih in Bibliotheken, für Internet und e-mail;
- Zugang zu Großverbrauchermärkten - auch ohne Gewerbeschein,
- Der Landesjugendring fordert KommunalpolitikerInnen und Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung auf, gegebene Anlässen verstärkt dazu zu nutzen, auch ehrenamtliche MitarbeiterInnen der Jugendverbände zu Veranstaltungen einzuladen und dort ihre Leistung verstärkt zu würdigen.
FREIWILLIGENDIENSTE
- Freiwilligendienste wie zum Beispiel das Freiwillige Ökologische Jahr und das Freiwillige Soziale Jahr erfreuen sich wachsender Beliebtheit bei Jugendlichen. Sie bieten die Möglichkeit, sich für eine bestimmte Zeit sozial zu engagieren und dabei vorberufliche Qualifikationen zu erwerben oder auch erst einmal nur Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken.
Jugendliche, die das „Bildungsjahr“ Freiwilligendienst nutzen, gehören im allgemeinen nicht zu dem aktiven Kreis unserer Jugendorganisationen. Durch ihre Erfahrungen sind sie aber ein Potential für die Arbeit der Jugendverbände. Der Landesjugendring unterstützt die Bemühungen der Freiwilligendienste zur Stärkung ihrer Interessenvertretung und fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, die Eigenständigkeit der Freiwilligendienste und ihren Bildungscharakter zu erhalten und die Aufnahme- sowie Entsendeprojekte im internationalen Bereich stärker auszubauen und zu fördern.
Verabschiedet am 06.11.2001 durch den Hauptausschuss des LJR SH



