Schleswig-Holstein e.V.
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Rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Schleswig-Holstein
Hrsg. Landesjugendring Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Stormarn
Kiel 2009
9,- €
Inhalt
1. Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
2.Jugendförderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein
3. Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein (Kinderschutzgesetz)
Erläuterungen zum „Gesetz zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein“
Weitere gesetzliche Initiativen zur Verbesserung des Schutzes von Kinder und Jugendlichen
4. Weitere rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
Landesverordnung über die Voraussetzung und das Verfahren der Freistellung sowie der Erstattung des Verdienstausfalles für die ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit
Antrag auf Erstattung von Verdienstausfall
Verdienstausfallbestätigung
Merkblatt zur Erstattung des Verdienstausfalles
Richtlinie über die Voraussetzungen und das Verfahren zur Ausgabe der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter und des befristeten Cardersatzes
Die JugendleiterIn Card (Juleica)
Antragsverfahren
5. Förderung und Finanzierung der Jugendarbeit
Bund
– Kinder- und Jugendplan des Bundes
Land
Richtlinien zur Förderung von Trägern und Maßnahmen der Jugendhilfe
– Richtlinien für die institutionelle Förderung
der auf Landesebene anerkannten Jugendverbände (Verbandsrichtlinie)
– Richtlinien für die institutionelle Förderung von überregional tätigen Trägern in der Jugendhilfe
– Richtlinien für die Projektförderung in der Jugendhilfe (Projektrichtlinie)
– Richtlinien zur Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen (Ferienwerksrichtlinie)
– Richtlinie zur Förderung des Jugendtourismus aus dem Schleswig-Holstein-Fonds
– Richtlinie zur Förderung von Investitionen in Stätten der Jugendarbeit
– Richtlinie über die Förderung von Ganztags- angeboten an Offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Bildung und Frauen des Landes
Schleswig-Holstein
– Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung in Schleswig-Holstein – Bingo! Die Umweltlotterie
Anlagen
– Projektförderung/Antrag
– Projektförderung/Verwendungsnachweis
– Teilnahmeliste
Kommune
Hinweise zur Förderung der Jugendarbeit auf kommunaler Ebene am Beispiel KJR
– Information für Träger von Maßnahmen der Jugendarbeit
– Förderung der Jugendarbeit Kreis Stormarn
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit am Beispiel des Kreises Stormarn
– Teil A: Allgemeine Richtlinien
(Allgemeines und Grundlagen)
– Teil B: Einzelrichtlinien
1. Grundausbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Jugendarbeit
2. Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, Fortbildungen
3. Freizeitfahrten, Kinder- und Jugenderholung und Internationale Jugendbegegnungen
6 Rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Schleswig-Holstein
– Merkblatt zur Förderung von Freizeitfahrten und internationale Begegnungen durch den Kreisjugendring Stormarn
– Jugend sammelt für Jugend
– Gemeinschaftsaktion Land für Kinder
– Sport gegen Gewalt, Intoleranz und Fremden- feindlichkeit
– Kooperationsvernetzung
– Aktionsplan
6. Stiftungen
Stiftung deutsche Jugendmarke
Robert Bosch Stiftung
Stiftung Mitarbeit –Wegweiser Bürgergesellschaft!
Stiftung Jugendarbeit Schleswig-Holstein
Ostsee-Jugendstiftung
Stiftungssuche Internet –
Bundesverband Deutscher Stiftungen Internetseite Stiftungen helfen! - Machen Sie mit
7. Internationale Jugendarbeit: Förderung, Finanzierung, Hilfen
Förderung internationaler Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes
Richtlinien zur Förderung des internationalen Jugendaustausches
Anlagen
– Antrag Internationaler Jugendaustausch
– Verwendungsnachweis Internationaler Jugendaustausch
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Deutsch-Polnisches Jugendwerk (DPJW)
IJAB Fachstelle für Internationaler Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Förderung
– Öffentliche Hand/Europa
– Öffentliche Hand/Bund
– Öffentliche Hand/Länder
– Öffentliche Hand/Kommunen
– Private Hand/Stiftungen
– Private Hand/Sponsoren
– Förderung Eigene Hand
Das Ostsee-Jugendbüro
8. Aufsichtspflicht und Haftung
Allgemeines zur Aufsichtspflicht
Entstehen der Aufsichtspflicht
Umfang der Aufsichtspflicht
Haftung
Die zivilrechtliche Seite der Aufsichtspflicht
– Haftung des/der Aufsichtspflichtigen (§ 832 BGB)
– Haftung des/der Erziehers /-in (§ 823 BGB, Eigenschäden)
– Haftung des/der Minderjährigen (§ 828 BGB)
– Haftung des Trägers nach §§ 280 Abs. 1, 278 BGB (vertragliche Haftung)
– Haftung des Trägers nach § 831 BGB (Deliktsrechtliche Haftung)
– Die strafrechtliche Seite der Aufsichtspflicht (§ 229/§ 222 StGB)
Sexualstrafrecht
– Erzieherprivileg der Eltern
– Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
– Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
– Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
– Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
– Sexualerziehung und -aufklärung
Das Jugendschutzgesetz
– Jugendgefährdende Orte (§ 8 JuSchG)
– Aufenthalt in Gaststätten (§ 4 JuSchG)
– Abgabe von Alkohol (§ 9 JuSchG)
– Discos und andere Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG)
– Besuch von öffentlichen Filmveranstaltungen (§ 11 JuSchG)
– Bildträger mit Filmen oder Spielen (§ 12 JuSchG),
– Bildschirmspielgeräte (§ 13 JuSchG),
– Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen (§ 14 JuSchG),
– Jugendgefährdende Trägermedien (§ 15 JuSchG)
– Öffentliche Spielhallen, Glücksspiele (§ 6 JuSchG)
– Rauchen in der Öffentlichkeit (§ 10 JuSchG)
Jugendschutz im Ausland
Versicherungsfragen
Besondere Fälle der Aufsichtspflicht von A–Z
Literaturverzeichnis
9. In eigener Sache
Rechtsstellung der Jugendverbände und Jugendringe
Mustersatzung
Versicherungsdienst des Landesjugendrings Schleswig-Holstein
Informationen zur Reisepreisabsicherung
10. Rechtliche Grundlagen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach der Gemeinde- und Kreisordnung des Landes Schleswig-Holstein
Gemeindeordnung
Paragraph 16, Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger
Paragraph 47 d, sonstige Beiräte
Paragraph 47 f, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Auszug: Einzelbegründung zur Änderung der Gemeindeordnung
Kreisordnung
Paragraph 16, Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger
Paragraph 42 a und b, Beiräte
Anhang
Jugendschutzgesetz
Übersicht Jugendschutzgesetz
Urheberrecht – Was darf kopiert werden?
Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
(BFQG) des Landes Schleswig-Holstein
(mit Hinweis auf Bezugsquellen für: Landesverordnung über die Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen für die Bildungsfreistellung und Landesverordnung über die Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung)
Checkliste für Kinder- und Jugendfreizeiten
Jugendferienbörse
Einverständniserklärung
Musteranmeldung
Haus Rothfos
Landesjugendring Schleswig-Holstein – Verzeichnis lieferbarer Schriften
Das Buch "Rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in Schleswig-Holstein" ist beim Landesjugendring erhältlich. Landesjugendring Schleswig-Holstein, Holtenauer Straße 99, 24105 Kiel, Tel.: 0431/8009840, Fax.: 0431/8009841, e-mail: info@ljrsh.de
Drucken | Aktualisiert: 12. Jan 2010



